Banken,
Unternehmungen, die mit relativ geringem Eigenkapital gewerbsmäßig
Geld-, Kapital- und Kreditgeschäfte betreiben; sie unterliegen
der staatlichen Bankenaufsicht, in der Bundesrepublik Deutschland
nach dem Gesetz über das Kreditwesen vom 10. 7. 1961
in der Fassung vom 9. 9. 1998 ausgeübt durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn. Der Rechtsform
nach werden unterschieden: Privatbanken, öffentlich-rechtliche
Banken (Staatsbanken, Landeszentralbanken, Landesbanken, Gemeindebanken,
Sparkassen) und Kreditgenossenschaften
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