Versicherungen,
eine auf Gegenseitigkeit beruhende wirtschaftliche Veranstaltung
zahlreicher, einem gleichartigen Risiko ausgesetzter Personen
oder Sachen zur Deckung eines schätzbaren Vermögensbedarfs,
dessen Eintritt dem Grund oder der Höhe nach ungewiss
ist. Die Individualversicherung unterscheidet sich von der
? Sozialversicherung dadurch, dass 1. Abschlüsse zunächst
freiwillig sind (Ausnahme: gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen,
z. B. Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und Versicherung
bei Zwangsanstalten [öffentlich-rechtlicher Versicherungen]),
2. die Prämie sich individuell nach Risikoumfang bemisst,
3. praktisch jedes Risiko versichert werden kann. Sie wird
als Privatversicherung und öffentlich-rechtliche Versicherung
betrieben.
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