Behörde
relativ selbständige Dienststelle im Verwaltungsaufbau
des Staates und öffentlicher Körperschaften mit
der Befugnis, die Verwaltungsaufgaben des Behördenträgers
(Bund, Land, Gemeinde) im Rahmen ihrer Zuständigkeit
selbständig nach außen wahrzunehmen. Alle Behörden
des Bundes und der Länder sind nach Art. 35 GG zu gegenseitiger
Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. - In Österreich ist
die Behörde das mit Vollzugsgewalt ausgestattete amtliche
Organ...
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