Firma
[lateinisch] Name des Kaufmanns im Handelsverkehr. Der Einzelkaufmann
führt eine ? Personenfirma unter Angabe des Familien-
und mindestens eines ausgeschriebenen Vornamens (Einzelfirma),
Gesellschaften führen teilweise Personen- (z. B. OHG,
KG), teilweise Sachfirmen nach dem Gegenstand des Unternehmens
(z. B. AG, GmbH) oder verbinden beide Elemente miteinander
(gemischte Firma, z. B. Sägewerk Hans Meier GmbH).
Die Firma muss ins ? Handelsregister eingetragen werden (§§
17 ff. HGB). - Das österreichische Firmenrecht ist dem
deutschen Recht sehr ähnlich (§ 37 HGB und §
43 ABGB).
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