Impressum
[das; lateinisch] die im Presserecht vorgeschriebene Angabe
des Verlegers und des Druckers eines Druckwerkes. Anzugeben
sind Firma oder Name, Ort und Jahr der Erstveröffentlichung.
Zeitungen und Zeitschriften müssen im Impressum den Namen
des verantwortlichen Redakteurs nennen; häufig informieren
sie zugleich über die Verteilung der Zuständigkeiten
in der Redaktion.
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