Krankenkassen
Träger der sozialen Krankenversicherung: Allgemeine Ortskrankenkassen,
Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die Seekrankenkasse,
landwirtschaftliche Krankenkassen, die Bundesknappschaft und
die ? Ersatzkassen. Krankenkassen sind Körperschaften
des öffentlichen Rechts und verwalten sich selbst. Organe
sind die Vertreterversammlung, die die Satzung erlässt,
und der Vorstand als Vollzugsorgan
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